Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version 2.0 · Stand: 8. Oktober 2026

Sharpsoft, Luc Baumann, Haselrain 2, 3186 Düdingen, luc@sharpsoft.ch, sharpsoft.ch (im Folgenden «Sharpsoft»)

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese AGB gelten für alle Leistungen von Sharpsoft gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden «Kunde»): Erstellung und Betrieb von Websites in den Plänen Basis, Plus und Individuell, Wünsche (Änderungen) an diesen Websites, Lösungen nach Mass mit Backend (Individuell), Grundlagen der Suchmaschinen-Optimierung, Hosting, der Verkauf einer Website ohne Betrieb und persönliche Arbeit von Luc Baumann.

1.2 Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Selbständige und Organisationen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

1.3 Es gilt diese Reihenfolge: (1) die vom Kunden angenommene Offerte, (2) die Leistungsbeschreibung von Sharpsoft, (3) der Anhang «Bearbeitung von Personendaten im Auftrag», (4) diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sharpsoft ihnen schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Begriffe:

  • Portal: das Kundenportal von Sharpsoft, in dem der Kunde Wünsche erfasst, Offerten annimmt, Rechnungen sieht und seinen Quellcode herunterlädt.
  • Agenten: die KI-Agenten von Sharpsoft. Sie beantworten Anfragen im Portal, erstellen Offerten und setzen Wünsche um. Sie arbeiten nur intern für Sharpsoft.
  • Schnittstelle: die REST-Schnittstelle und der MCP-Server des Portals, mit denen der Kunde dieselben Handlungen wie im Portal mit einem API-Token vornehmen kann.
  • Wunsch: eine Änderung an der Website mit einem Ziel (Ziffer 12.2). Gegenüber Kunden heisst er auch «Änderung».
  • Stufen: dev (Entwicklung mit automatischen Tests), test (Vorschau für den Kunden) und prod (die öffentliche Website).
  • Abrechnungsquartal: drei Monate ab dem Tag der Aufschaltung (Ziffer 7.4).
  • Persönliche Arbeit: Arbeit, die Luc Baumann selbst erbringt (Ziffer 12.13).

2. Kostenloser Entwurf (Demo)

2.1 Sharpsoft kann dem Kunden vor einem Auftrag kostenlos und unverbindlich einen Entwurf zeigen. Daraus entstehen für keine Seite Pflichten.

2.2 Alle Rechte am Entwurf bleiben bei Sharpsoft, bis ein Auftrag zustande kommt. Ohne Auftrag darf der Kunde den Entwurf weder selbst verwenden noch durch Dritte umsetzen lassen.

2.3 Der Entwurf läuft unter einer nicht öffentlich auffindbaren Adresse und wird spätestens drei Monate nach dem Zeigen gelöscht, wenn kein Auftrag zustande kommt.

3. Vertragsschluss

3.1 Offerten von Sharpsoft gelten 30 Tage, sofern in der Offerte nichts anderes steht. Offerten für Wünsche gelten bis zum Ende des laufenden Abrechnungsquartals; ändert sich der Preis vorher, zeigt das Portal den neuen Preis vor dem Ja des Kunden (Ziffer 12.4).

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte im Portal, über die Schnittstelle, schriftlich oder per E-Mail annimmt. Mit der Annahme bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen zu haben und sie anzunehmen.

3.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail, Portal oder Schnittstelle genügt).

3.4 API-Tokens. Der Kunde erstellt und widerruft API-Tokens im Portal und hält sie geheim. Handlungen mit einem gültigen Token des Kunden, auch durch Software oder einen KI-Assistenten des Kunden, gelten als Erklärungen des Kunden, insbesondere die Annahme von Offerten. Vermutet der Kunde einen Missbrauch, widerruft er das Token sofort und meldet es Sharpsoft. Für Handlungen nach der Meldung haftet der Kunde nicht. Sharpsoft darf die Zahl der Anfragen über die Schnittstelle angemessen begrenzen. Daten, die der Kunde über eigene Werkzeuge an die Schnittstelle sendet oder von ihr abruft, bearbeiten die Anbieter dieser Werkzeuge in seiner Verantwortung.

4. Leistungen von Sharpsoft

4.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der Offerte und der Leistungsbeschreibung. Was dort nicht aufgeführt ist, ist nicht geschuldet.

4.2 Vertragsarten und Ablauf eines Wunsches:

  • Werkvertrag (Art. 363 ff. OR): die Einrichtung einer Website, die Einrichtung einer Individuell-Lösung, der Verkauf einer Website ohne Betrieb und jeder einzelne Wunsch. Die Einrichtung ist ein eigener Vertrag mit eigenem Preis und eigener Abnahme (Ziffer 8); eine spätere Kündigung des Plans berührt ihn und die dafür geschuldete Vergütung nicht.
  • Plan (Dauervertrag): der Betrieb in den Plänen Basis, Plus und Individuell ist ein Dauervertrag über das Hosting der Website und die in der Leistungsbeschreibung genannten Betriebsergebnisse (HTTPS, tägliche Sicherung, Sicherheitsupdates, Überwachung, Wiederaufschaltung). Er enthält keine Beratung und keine Betreuung nach Aufwand.
  • Auftrag (Art. 394 ff. OR): die persönliche Arbeit von Luc (Ziffer 12.13).
  • Jeder Wunsch ist ein eigener Werkvertrag zum vorher angenommenen Festpreis. Der Ablauf ist: Rückfragen des Agenten, fester Preis, Ja des Kunden, Umsetzung auf dev mit automatischen Tests, Vorschau auf test (der Kunde kann diesen Schritt im Portal abschalten), Aufschaltung auf prod nur nach bestandenen Tests.
  • Rücktritt durch Sharpsoft: Bei neuen Seiten und bei offerierten grossen Wünschen (Ziffer 12.2) darf Sharpsoft vor der Aufschaltung zurücktreten, ohne Kosten für beide Seiten. Bei kleinen und mittleren Wünschen gibt es nach dem Ja keinen neuen Preis (vorbehalten ein offensichtlicher Fehlpreis, Ziffer 12.3).
  • Abbruch durch den Kunden: Der Kunde kann jeden angenommenen Wunsch in Basis und Plus (auch einen offerierten grossen Wunsch) und jeden Wunsch zum Katalogpreis jederzeit abbrechen, auch nach dem Ja. Er bezahlt dann nur die bereits geleistete Arbeit, nach dem Stand beim Abbruch: nur Rückfragen, noch nichts gebaut 0 %; Umsetzung auf dev läuft 50 %; fertig auf dev mit bestandenen Tests, Vorschau noch nicht gezeigt 80 %; Vorschau auf test gezeigt 100 % des Festpreises, jeweils in ganzen Franken. Das Portal zeigt den Betrag, bevor der Kunde den Abbruch bestätigt. Weitere Ansprüche aus dem Abbruch macht Sharpsoft nicht geltend. Die Einrichtung einer Website in Basis und Plus und den Kauf einer Website ohne Betrieb kann der Kunde bis zur Abnahme (Ziffer 8.2) ohne Kosten abbrechen; die Stufen oben gelten dafür nicht. Geschuldet ist der Preis erst mit der Freigabe der fertigen Website (Ziffer 7.3). Nach einem solchen Abbruch erhält der Kunde keine Rechte an der Website (Ziffer 9.1). Bei Individuell (Einrichtung und Offerten für Funktionen oder Arbeiten am Backend) legt jede Offerte die Abbruchregel einzeln fest; es gelten nicht automatisch die Stufen oben.

4.3 Sharpsoft erbringt die Leistungen sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Website wird für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge auf Computer und Smartphone gebaut.

4.4 Suchmaschinen-Optimierung: Sharpsoft setzt die technischen und inhaltlichen Grundlagen für eine gute Auffindbarkeit um (Seitenstruktur, Titel, Beschreibungen, strukturierte Daten, Sitemap, Ladezeit). Auf die Bewertung durch Google und andere Anbieter hat Sharpsoft keinen Einfluss. Bestimmte Positionen in Suchergebnissen, Besucherzahlen oder Umsätze werden nicht garantiert.

4.5 Sharpsoft darf Hilfspersonen und Unterauftragnehmer beiziehen, zum Beispiel Rechenzentren oder Software-Dienste. Sharpsoft setzt für die Arbeit Software-Werkzeuge einschliesslich KI-Agenten ein. Vertrauliche Daten des Kunden gibt Sharpsoft dabei nur an Dienste weiter, die vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; für den KI-Anbieter gilt Ziffer 4.8.

4.6 Sharpsoft darf für Websites bewährte Open-Source-Komponenten verwenden. Für diese gelten deren Lizenzen. Eine Liste aller Drittlizenzen liegt im Repository des Kunden (Ziffer 9.2).

4.7 Keine KI in Kundenlösungen. Sharpsoft baut keine KI-Agenten, Chatbots oder KI-Assistenten in Websites oder Individuell-Lösungen von Kunden ein, auch keine eingebetteten Chatbot-Dienste Dritter. Solche Wünsche lehnt Sharpsoft ohne Kosten ab.

4.8 KI-Anbieter Anthropic, kein Training. Die KI-Agenten von Sharpsoft nutzen Claude von Anthropic. Dafür bearbeitet Anthropic die Daten, die der Kunde im Portal oder über die Schnittstelle eingibt oder hochlädt, und den Code seiner Website. Anthropic verwendet diese Daten nicht, um seine KI-Modelle zu trainieren, und bewahrt sie nur befristet auf, in der Regel bis 30 Tage. Vertragspartner von Sharpsoft ist Anthropic Ireland, Limited; die Bearbeitung kann auch in den USA erfolgen (Ziffer 15.3). Das Training mit diesen Daten ist im Konto von Sharpsoft ausgeschaltet. Der Kunde gibt im Portal und über die Schnittstelle keine vertraulichen Daten ein, insbesondere keine Passwörter oder Zugangsdaten, keine Geschäftsgeheimnisse, keine Personendaten seiner Kundschaft und keine besonders schützenswerten Personendaten (zum Beispiel Gesundheitsdaten). Braucht ein Wunsch solche Angaben, meldet der Kunde das im Portal; Luc klärt dann einen sicheren Weg. Der Kunde kann in der Offerte die Option «KI mit Auftragsverarbeitungsvertrag» wählen; sie kostet 25 % mehr auf Plan, Einrichtung und Wünsche. Mit der Option bearbeiten die Agenten die Daten des Kunden ausschliesslich über ein Geschäftskonto von Anthropic mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Standardvertragsklauseln mit Schweizer Anhang. Ohne die Option gilt der Listenpreis; Sharpsoft kann dann auch ein anderes Konto von Anthropic einsetzen, in dem das Training ausgeschaltet ist, ohne Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde kann die Option jederzeit auf den nächsten Abrechnungszeitraum zu- oder abwählen.

5. Termine

5.1 Termine und Fristen in Offerten und Projektplänen sind Richtwerte und keine verbindlichen Verfalltage, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Konventionalstrafen sind ausgeschlossen.

5.2 Termine verschieben sich angemessen, wenn der Kunde Inhalte, Freigaben, Zugänge oder andere Mitwirkungen (Ziffer 6) verspätet liefert, wenn er den Umfang ändert oder wenn Dritte (z. B. der bisherige Anbieter) verzögern.

5.3 Die Agenten beantworten Anfragen und setzen Wünsche in der Regel rasch um. Das ist der Normalfall, aber keine Zusicherung: Sharpsoft sichert keine Reaktions-, Antwort- oder Umsetzungszeiten zu (Ziffer 11.2).

6. Mitwirkung des Kunden

6.1 Der Kunde liefert rechtzeitig und vollständig:

  • Texte oder Stichworte, Bilder, Logos, Preise, Produktdaten und andere Inhalte,
  • Zugänge zur bisherigen Website, zur Domain und zu Systemen, die angebunden oder abgelöst werden sollen,
  • Freigaben und Rückmeldungen innert 10 Arbeitstagen.

6.2 Der Kunde ist für die gelieferten Inhalte verantwortlich. Er bestätigt, dass er die nötigen Rechte daran besitzt (Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte, Einwilligungen abgebildeter Personen) und dass die Inhalte rechtmässig sind. Er hält Sharpsoft von Ansprüchen Dritter aus seinen Inhalten schadlos. Texte, die Sharpsoft aus seinen Stichworten erstellt oder übersetzt, prüft der Kunde vor der Freigabe.

6.3 Bilder und Texte, die Sharpsoft beschafft, sind lizenziert (z. B. lizenzfreie Bilddatenbanken) oder selbst erstellt. Die Lizenznachweise liegen im Repository (Ziffer 9.2).

6.4 Pflichtinhalte der Website, insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung, beruhen auf den Angaben des Kunden. Für die Richtigkeit seiner Angaben und für die rechtliche Prüfung seiner Datenbearbeitungen ist der Kunde verantwortlich. Sharpsoft erstellt keine Rechtstexte; es liefert nur den Textbaustein zum Hosting (Hosting-Ziel, Server-Protokolle) für die Datenschutzerklärung des Kunden, und im Plan Individuell gibt es das Modul «Rechtliches» als Vorlage. Das ist keine Rechtsberatung.

6.5 Bevor Sharpsoft Daten aus einem bestehenden System übernimmt, sichert der Kunde diese Daten selbst. Sharpsoft arbeitet bei einer Migration mit Kopien und verändert das bisherige System nur nach Absprache.

6.6 Der Kunde sorgt dafür, dass sein bisheriges E-Mail-Angebot bestehen bleibt oder er rechtzeitig zu einem neuen Anbieter wechselt (Ziffer 11.4).

7. Preise und Zahlung

7.1 Nur Festpreise. Es gelten die Festpreise aus dem Katalog der Leistungsbeschreibung oder aus der Offerte. Wünsche werden nur zum vorher angenommenen Festpreis ausgeführt. Persönliche Arbeit von Luc gibt es nur nach Buchung durch den Kunden oder nach seiner Zustimmung zu einem Vorschlag mit Viertelstunden und Preis. Sie kostet CHF 160 pro Stunde und wird pro angefangene Viertelstunde (CHF 40) abgerechnet. Der Preis ist vorher sichtbar. Persönliche Arbeit ist nie in einem anderen Preis enthalten und nie gratis; die einzigen Ausnahmen regeln Ziffer 12.10 (Eskalation), Ziffer 12.13 (Gespräche vor Vertragsschluss) und Ziffer 13.4–13.5 (Austritt und Einstellung).

7.2 Sharpsoft ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Preise sind Endpreise ohne MWST. Wird Sharpsoft mehrwertsteuerpflichtig, kommt die MWST auf laufende Pläne ab diesem Zeitpunkt hinzu.

7.3 Fälligkeit der Einrichtung. «Freigabe» heisst hier Abnahme nach Ziffer 8.2.

  • Basis: Das erste Jahr ist ein Paketpreis «Einrichtung inklusive erstes Basis-Jahr» (CHF 490 für einen Onepager, CHF 790 bis 6 Seiten), fällig bei Freigabe der fertigen Website und auf Offerte und Rechnung als eine Position ausgewiesen. Vom Paketpreis entfallen CHF 391 bzw. CHF 691 auf die Erstellung (Werkvertrag, verdient mit der Abnahme) und CHF 99 auf den Betrieb des ersten Jahres (Plan). Ab dem zweiten Jahr kostet Basis CHF 99 pro Jahr.
  • Plus: Die Einrichtung ist bei Freigabe der fertigen Website fällig, ebenso das erste Quartal.
  • Website ohne Betrieb (Kauf): fällig bei Freigabe der fertigen Website.
  • Individuell: 30 % bei Annahme der Offerte, 40 % bei Abnahme des ersten Meilensteins auf test, 30 % bei Abnahme auf prod. Liegt die Einrichtung ohne Luc-Prüfung unter CHF 3'000: 50 % bei Annahme, 50 % bei Abnahme.
  • Analysephase Individuell: Festpreis CHF 490 (ohne Altsystem) oder CHF 990 (mit Altsystem), fällig bei Annahme. Folgt der Auftrag innert 3 Monaten (Datum in der Offerte), wird die Analyse von der ersten Rate abgezogen.

7.4 Laufende Verrechnung:

  • Abrechnungsquartale: Das Vertragsjahr beginnt am Tag der Aufschaltung auf prod (bei Individuell: Aufschaltung des Betriebs) und hat vier Abrechnungsquartale zu je drei Monaten, jeweils ab demselben Kalendertag. Gibt es den Tag in einem Monat nicht, gilt der letzte Tag des Monats. «Anteilig» heisst tagesgenau, gerundet auf 5 Rappen.
  • Basis: jährlich im Voraus. Wünsche werden beim Ja oder gesammelt auf der Quartals-Sammelrechnung verrechnet, nach Wahl des Kunden im Portal. Pro Abrechnungsquartal ist ein kleiner Wunsch inklusive (Ziffer 12.4).
  • Plus: vierteljährlich im Voraus CHF 267 oder, ab Beginn eines Vertragsjahres, jährlich CHF 1'068.
  • Planwechsel: anteilig nach Ziffer 12.7. Beim Wechsel von Basis zu Plus wird mindestens ein Monat verrechnet; während des bezahlten Basis-Jahres werden pro Plus-Quartal CHF 24.75 angerechnet, aber nicht ausbezahlt.
  • Individuell: Betrieb und allfällige Änderungspauschale vierteljährlich im Voraus.
  • Hosting-Mehrkosten nach Ziffer 11.6 als eigene Position auf der nächsten Rechnung.

7.5 Keine Rabatte, eine Empfehlungsgutschrift. Sharpsoft gewährt keine Rabatte und fordert nichts zurück. Empfiehlt ein Kunde Sharpsoft weiter, erhält er eine Gutschrift von CHF 50 auf die nächste Rechnung, sobald der empfohlene Betrieb seine erste Rechnung bezahlt hat. Die Gutschrift wird nie zurückgefordert und nicht ausbezahlt.

7.6 Zahlungsart: QR-Rechnung, ohne Zuschlag, zahlbar innert 30 Tagen netto. Bietet Sharpsoft weitere Zahlungsarten an (zum Beispiel Karte oder TWINT), teilt sie dies dem Kunden vorher in Textform mit; auch dafür gilt kein Zuschlag. Kartendaten verarbeitet dann nur der Zahlungsanbieter, nie Sharpsoft.

7.7 Zahlungsverzug und vorübergehende Abschaltung. Plangebühren sind im Voraus geschuldet; der Kunde ist vorleistungspflichtig, und Sharpsoft erbringt den Betrieb nur gegen Vorauszahlung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Erinnerungen, Mahnungen und Fristansetzungen erfolgen gültig per E-Mail an die hinterlegte Adresse und im Portal. Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Fristansetzungen kann der Kunde nicht abbestellen, ebenso wenig die E-Mail mit dem persönlichen Zugangslink. Alle anderen E-Mails kann der Kunde im Portal abbestellen; die Mitteilungen bleiben im Portal sichtbar. Die Tage zählen ab Fälligkeit:

  • nach 5 Tagen: Erinnerung mit QR-Rechnung;
  • nach 20 Tagen: Mahnung 1 mit Hinweis auf den Verzugszins von 5 % pro Jahr. Ab dann setzt Sharpsoft neue Wünsche erst nach Zahlung um;
  • nach 35 Tagen: Mahnung 2 mit Ankündigung der vorübergehenden Abschaltung nach 10 Tagen, nur per E-Mail und im Portal;
  • nach 40 Tagen: Der Kunde ist damit einverstanden, dass Sharpsoft während höchstens fünf Tagen vor der Abschaltung am oberen Rand der Website ein neutrales Band mit dem Text «Diese Website wird in Kürze vorübergehend abgeschaltet» einblendet. Das Band nennt weder Sharpsoft noch einen Grund. Der Kunde kann das Band im Portal oder in Textform ausschliessen; dann folgt die Abschaltung ohne Band.
  • nach 45 Tagen: Sharpsoft kann die Veröffentlichung der Website vorübergehend einstellen. Besucher sehen dann nur die neutrale Seite «Diese Website ist vorübergehend nicht erreichbar».

Keine Abschaltung erfolgt, solange der Kunde die Rechnung vor Fälligkeit in Textform begründet bestritten hat und die Bestreitung nicht geklärt ist; der unbestrittene Teil bleibt zahlbar. Sharpsoft nennt nie, weder auf der Website noch sonst öffentlich, eine Zahlung, eine Schuld oder eine Person. Während der Abschaltung bleibt die Zahlungspflicht für die laufende Vertragsperiode bestehen. Nach der Zahlung wird die Website ohne Gebühr wieder aufgeschaltet, sobald die Zahlung verbucht ist. Domain, Inhalte, Daten und der Zugang zum bezahlten Quellcode bleiben auch während des Verzugs beim Kunden; Sharpsoft macht daran kein Zurückbehaltungsrecht geltend und sperrt bezahlte Leistungen nicht. Die Betreibung bleibt vorbehalten.

8. Abnahme und Gewährleistung

8.1 Einrichtung und Kauf. Sharpsoft meldet die Fertigstellung und zeigt die Website auf test. Der Kunde prüft sie innert 10 Arbeitstagen und meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Bei Individuell gilt das für jeden Meilenstein. Ziffer 8 gilt für den Kauf einer Website ohne Betrieb gleich wie für die Einrichtung.

8.2 Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie im Portal freigibt, wenn sie mit seinem Einverständnis auf prod aufgeschaltet wird oder wenn die Prüffrist ohne Mängelrüge abläuft. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; Sharpsoft behebt sie nachträglich.

8.3 Gewährleistung für die Einrichtung (gilt nur gegenüber Unternehmen, Ziffer 1.2). Sharpsoft gewährleistet, dass die Website bei der Abnahme die in der Offerte vereinbarten Eigenschaften hat. Offensichtliche Mängel meldet der Kunde innert der Prüffrist von Ziffer 8.1, verdeckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung (Portal oder E-Mail genügt). Mängel an der Einrichtung, die innert 12 Monaten nach der Abnahme gemeldet werden, behebt Sharpsoft kostenlos; danach verjähren die Mängelrechte (Verkürzung von Art. 371 Abs. 1 OR). Die Verkürzung gilt nicht für Mängel, die Sharpsoft arglistig verschwiegen hat. Gelingt die Behebung in angemessener Frist nicht, kann der Kunde eine angemessene Preisminderung verlangen. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Website für den Kunden unbrauchbar ist. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Wünsche.

  • Ein Wunsch gilt als abgenommen, wenn der Kunde ihn in der Vorschau freigibt oder, bei abgeschalteter Vorschau, mit der Aufschaltung auf prod. Schaltet der Kunde die Vorschau ab, prüft er seine Änderungen nach der Aufschaltung selbst.
  • Pro Wunsch sind zwei Vorschau-Runden inklusive. Eine dritte Runde ist ein neuer kleiner Wunsch mit Preis vorab.
  • Fehler an einem Wunsch, die der Kunde innert 14 Tagen nach der Aufschaltung meldet, behebt Sharpsoft kostenlos. Weicht das Ergebnis vom Vereinbarten ab, ist das ein Mangel und ebenfalls kostenlos.
  • Übersetzungsfehler, die der Kunde bei der Vorschau oder innert 14 Tagen meldet, korrigiert Sharpsoft kostenlos.

8.5 Kein Mangel sind insbesondere: Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Änderungen von Browsern, Google, Zahlungs- oder anderen Fremddiensten nach der Abnahme, Inhalte des Kunden, und Wünsche, die nicht in der Offerte standen.

9. Quellcode und Rechte an der Website

9.1 Rechte. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an der für ihn erstellten Website, am Design und am eigens für ihn geschriebenen Quellcode ein unbefristetes, übertragbares und inhaltlich unbeschränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht. Er darf die Website auch durch Dritte weiterentwickeln und betreiben lassen. Bei Individuell gilt das jeweils für den Stand des letzten bezahlten Meilensteins; das Ergebnis der Analysephase und der Code bis zum letzten bezahlten Meilenstein gehören dem Kunden auch dann, wenn das Projekt abbricht.

9.2 Ein Repository pro Kunde, immer auf GitHub. Der ganze Quellcode liegt immer in genau einem GitHub-Repository des Kunden in der GitHub-Organisation von Sharpsoft. Darin liegt alles, was zur Website gehört: Website-Code, Texte, Bilder und Schriften, ein allfälliges Backend mit Datenbankschema und Migrationen, die Konfiguration für Aufbau und Aufschaltung, die automatischen Tests, eine Anleitung für Aufbau und Aufschaltung, die Übergabe-Informationen (Ziffer 13.6) und eine Liste aller Drittlizenzen. Daten mit Personenbezug liegen nie im Repository.

9.3 Zugang jederzeit. Ab Bezahlung des ersten Jahres bzw. der Einrichtung (bei Individuell: pro bezahltem Meilenstein) hat der Kunde zwei Zugänge, die er beide nutzen kann:

  • Download des aktuellen Stands samt Versionsgeschichte im Portal, jederzeit;
  • Lesezugriff auf GitHub für die Konten, die der Kunde im Portal einträgt, auch für seine IT-Leute: auf den Hauptstand (main) und auf alle Arbeitsstände (Branches) von Sharpsoft.

Beim Kauf einer Website ohne Betrieb überträgt Sharpsoft das Repository nach Bezahlung des Kaufpreises wie beim Austritt (Ziffer 13.4) auf das GitHub-Konto des Kunden oder gibt ihm den vollständigen Download.

Solange Sharpsoft die Website betreibt, ändert nur Sharpsoft den Code, damit jede Änderung getestet aufgeschaltet wird. Kundenkonten erhalten keine Schreibrechte. Der Zugriff auf Bezahltes wird auch bei Zahlungsverzug nicht gesperrt. Bei Individuell gibt es zusätzlich jederzeit einen Datenexport im Portal (Datenbank als SQL-Dump und hochgeladene Dateien, aus der täglichen Sicherung).

9.4 Gemeinsame Bausteine und Ausnahmen. Gemeinsame Bausteine von Sharpsoft liegen als Kopie im Repository. Der Kunde erhält daran ein dauerhaftes, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht für seine Website. Sharpsoft behält die Rechte an diesen Bausteinen, an Werkzeugen, Vorlagen und am Know-how und darf sie weiterverwenden. Nicht Teil der Leistung und der Übergabe sind die Plattform von Sharpsoft (Portal, Agenten, Prompts), die Server- und Anbieterkonten von Sharpsoft und Geheimnisse wie Schlüssel und Passwörter. Der Kunde erhält eine Liste der nötigen Einstellungen. Schlüssel aus eigenen Verträgen des Kunden gehören ihm.

9.5 Fusszeile. Solange Sharpsoft die Website betreibt, steht in der Fusszeile «Website von sharpsoft.ch» mit Link. Der Hinweis ist neutral gestaltet, ohne Werbeaussage, als «nofollow»-Link gesetzt und klar vom Impressum des Kunden getrennt. Er ist an keinen Rabatt gebunden. Nach dem Wechsel zu einem anderen Hoster darf der Kunde ihn entfernen; auf Wunsch entfernt Sharpsoft ihn vor der Übergabe. Wer eine Website ohne Betrieb kauft, darf den Hinweis jederzeit entfernen.

9.6 Referenz. Sharpsoft darf den Kunden mit Name, Logo und einem Bild der Website als Referenz nennen. Der Kunde kann dies jederzeit in Textform untersagen, ohne Folgen.

10. Domain

10.1 Domains werden auf den Namen des Kunden registriert, damit sie ihm gehören. Verwaltet Sharpsoft die DNS-Einträge, erhält der Kunde auf Wunsch jederzeit den Transfer-Code (Auth-Code) und die Zugänge.

10.2 Die Gebühr des Registrars (ca. CHF 10–20 pro Jahr) ist in keinem Preis enthalten. Der Kunde zahlt sie direkt beim Registrar.

11. Betrieb und Hosting

11.1 Hosting-Ziel. Sharpsoft wählt für jede Website das Hosting-Ziel (auf Wunsch des Kunden ein fest zugesicherter Standort in der Schweiz nach individueller Offerte und gegen Aufpreis):

  • Statische Websites mit normalem Traffic laufen auf Google Firebase Hosting (globales CDN, Google LLC bzw. Google Cloud EMEA Limited, Irland). Google liefert sie über sein weltweites Netz von Servern aus; einen bestimmten Standort gibt es dafür nicht.
  • Websites mit Backend und Websites mit hohem Traffic laufen auf einem von Sharpsoft betriebenen Server in der Schweiz oder in der Europäischen Union.

Sharpsoft kann eine Website zwischen diesen Zielen verschieben oder den Server-Standort innerhalb der Schweiz oder der EU wechseln. Für den Kunden entstehen dadurch keine Kosten; Domain und Adresse der Website bleiben gleich. Das aktuelle Ziel steht in den Übergabe-Informationen (Ziffer 13.6).

11.2 Best Effort, kein SLA. Sharpsoft betreibt das Hosting sorgfältig, sichert aber keine Verfügbarkeit zu. Es gibt kein SLA und keine Vertragsstrafe. Überwachung und automatischer Neustart laufen rund um die Uhr; vertraglich zugesicherte Reaktionszeiten gibt es nicht. Bei Individuell ist das Ziel eine Verfügbarkeit von 99,5 % pro Monat, ohne Zusicherung. Unterbrüche wegen Wartungsarbeiten, Störungen bei Rechenzentren, Netzbetreibern oder anderen Dritten und Angriffen sind möglich. Die Behebung von Störungen, die Sharpsoft verursacht hat, ist im Preis enthalten; daraus folgt kein Anspruch auf persönliche Arbeit für Wünsche oder Beratung.

11.3 Sharpsoft sichert die Daten der gehosteten Websites täglich und bewahrt die Sicherungen getrennt vom Server mindestens 14 Tage auf. Bei statischen Websites auf Firebase Hosting liegt der vollständige Stand zudem jederzeit im Repository des Kunden. Updates und die Behebung von Sicherheitslücken erfolgen automatisch und sind in allen Plänen inbegriffen, auch grosse Updates samt dem dafür nötigen Umbau; sie zählen nie als Wunsch. Sharpsoft spielt sie in der Regel rund einmal pro Monat ein, kritische Sicherheitslücken in der Regel innert 7 Tagen nach Erscheinen. Nach bestandenen automatischen Tests werden sie im Normalfall automatisch bis auf die öffentliche Website (prod) ausgerollt. Der Kunde kann dies im Portal abschalten; dann wartet jedes Update auf test auf seine Freigabe. Für Schäden, die entstehen, weil ein Update wegen dieses Opt-outs nicht oder verspätet eingespielt wurde, haftet Sharpsoft nicht.

11.4 Kein E-Mail-Hosting. Sharpsoft hostet keine E-Mail. Bestehende Adressen funktionieren nur weiter, wenn das bisherige E-Mail-Angebot des Kunden bestehen bleibt. Kündigt der Kunde sein bisheriges Webhosting, behält er dort ein reines E-Mail-Paket oder wechselt zu einem anderen Anbieter (z. B. Google Workspace), auf eigene Kosten und direkt beim Anbieter. Sharpsoft setzt nur die DNS-Einträge (MX, SPF, DKIM, DMARC), bei der Einrichtung inklusive; eine spätere Änderung daran ist ein kleiner Wunsch. Postfächer, Umzug alter E-Mails und Einrichtung von Geräten sind persönliche Arbeit und nur auf Buchung erhältlich.

11.5 Der Kunde darf das Hosting nicht für rechtswidrige Inhalte, Spam oder Angriffe nutzen. Bei Verstössen oder bei einer akuten Gefahr für den Server oder andere Kunden darf Sharpsoft betroffene Inhalte sofort sperren und informiert den Kunden.

11.6 Traffic und Hosting-Kosten.

  • Normaler Traffic ist in jedem Plan inklusive.
  • Entstehen bei Firebase Hosting Kosten über dem Gratiskontingent von Google, verrechnet Sharpsoft sie als eigene Rechnungsposition weiter, höchstens CHF 10 pro Monat und Website.
  • Würden die Kosten CHF 10 pro Monat übersteigen, fragt Sharpsoft den Kunden, bevor weitere Kosten entstehen. Der Kunde wählt, ob er die Kosten übernimmt, ob die Website auf den Server umzieht oder ob der Traffic begrenzt wird. Ohne seine Zustimmung wird nicht mehr als CHF 10 pro Monat verrechnet.
  • Auf dem Server von Sharpsoft ist der Traffic im Planpreis enthalten; bei Individuell gilt die Infrastrukturstufe der Offerte.

11.7 Bei einer Website ohne Betrieb (Kauf) übernimmt Sharpsoft nach der Gewährleistungsfrist keine Verantwortung für Updates und Sicherheit. Wünsche gibt es dann nur per Festpreis-Offerte.

12. Pläne und Wünsche

12.1 Pläne. Die Preise und Leistungen stehen in der Leistungsbeschreibung:

  • Basis: für Websites, die selten ändern. Betrieb jährlich, ein kleiner Wunsch pro Abrechnungsquartal inklusive, weitere Wünsche zum Katalogpreis.
  • Plus: für Betriebe mit regelmässig Neuem. Kleine und mittlere Wünsche inklusive, eine neue Seite pro Abrechnungsquartal, Menü-Kanal und Monatsbericht.
  • Individuell: für Websites mit Backend (Shop, Buchung, Login, Anbindung, Migration von Altsystemen), nach Offerte, mindestens CHF 199 pro Monat.
  • Ohne Betrieb: Kauf einer Website mit Repository für Kunden, die nicht bei Sharpsoft hosten wollen.

Basis und Plus gelten nur für statische Websites. Statisch sind alle Inhalte, Einbettungen von Buchungs-, Reservations-, Karten- und Social-Media-Diensten und ein Bestellformular ohne Zahlung, das Bestellungen per E-Mail an den Kunden sendet, ohne Lager und ohne Kundenkonto. Zahlung, Warenkorb, Login, Datenbank, eigene Buchungslogik und Anbindungen an Fremdsysteme sind immer Individuell. Gebühren eingebetteter Drittdienste zahlt der Kunde dort.

12.2 Was ein Wunsch ist.

  • Ein Wunsch ist eine zusammenhängende Änderung mit einem Ziel. Dieselbe Angabe an mehreren Stellen zählt als ein Wunsch.
  • Enthält eine Nachricht mehrere unabhängige Ziele, teilt der Agent sie vor dem Preis in einzelne Wünsche auf und sagt das dem Kunden. Ein Teil, der auch allein Sinn ergibt, ist ein eigener Wunsch. Der Kunde kann jeden einzeln annehmen oder ablehnen.
  • Klein: Bestehender Inhalt ändert sich, ohne neuen Baustein (z. B. Text bis rund 150 Wörter, eine Angabe überall, bis 10 Bilder, bis 20 Zeilen einer Liste, ein PDF, ein Link, ein Hinweis, eine Person im Team).
  • Mittel: ein neuer oder umgebauter Baustein auf einer bestehenden Seite (z. B. Abschnitt bis rund 600 Wörter, Galerie bis 30 Bilder, neu aufgebaute Speisekarte, Formular, Einbettung, Text einer ganzen Seite, Text über 150 Wörter).
  • Neue Seite: eine zusätzliche Unterseite mit Menüeintrag, bis rund 600 Wörter und 15 Bilder, Texte aus Stichworten und alle gebuchten Sprachen inklusive.
  • Gross, nur per Festpreis-Offerte: neue Funktion, neues Design oder Layout der ganzen Website, Umbau von mehr als einer Seite in einem Zug, Shop, Login, Zahlung, Anbindung.
  • Grenzfälle: Der Agent wählt die für den Kunden günstigere Lösung. Im Zweifel gilt die kleinere Grösse.
  • Wünsche werden einzeln in der Reihenfolge der Zusagen umgesetzt.

12.3 Fester Preis. Vor jedem Wunsch nennt das Portal den festen Preis aus dem Katalog oder per Offerte. Gearbeitet wird erst nach dem Ja des Kunden. Nach dem Ja ändert sich der Preis nicht mehr, ausser bei einem offensichtlichen Fehlpreis (nächster Absatz). Was nicht in der Offerte steht, ist nicht enthalten; zusätzliche Wünsche während der Umsetzung sind neue Wünsche mit eigenem Preis. Mehr als im Plan enthalten ist in jedem Plan möglich, aber nur mit Preis vorab und nach dem Ja; es gibt keine stille Rechnung und keine Sperre. Grosse Wünsche offeriert der Agent zum Festpreis aus dem Modulkatalog von Individuell; nur wenn das nicht möglich ist, wartet der Wunsch auf Luc (Ziffer 12.10).

Fehlpreis-Vorbehalt. Jede Offerte des Agenten enthält sichtbar den Hinweis, dass ein offensichtlicher Fehlpreis korrigiert wird. Offensichtlich ist ein Preis insbesondere, wenn er unter dem tiefsten Katalogpreis liegt oder erkennbar nicht zum offerierten Umfang passt. Sharpsoft korrigiert die Offerte dann, auch nach dem Ja, und begründet die Korrektur. Der Kunde kann die korrigierte Offerte ablehnen, ohne dass ihm Kosten entstehen.

12.4 Basis: Preis eines Wunsches. Massgebend ist der Zeitpunkt des Ja:

  1. Einführungsphase: Innert 60 Tagen ab Aufschaltung sind bis 16 kleine und mittlere Wünsche gratis.
  2. Inklusivwunsch: Danach ist der erste kleine Wunsch jedes Abrechnungsquartals gratis. Er ist nicht übertragbar.
  3. Katalogpreis: Alle anderen Wünsche kosten den Katalogpreis (klein CHF 40, mittel CHF 120, neue Seite CHF 190), ohne Obergrenze. Neue Seiten kosten immer den Katalogpreis.

12.5 Plus: Umfang und übliche Nutzung. Inklusive sind kleine und mittlere Wünsche, eine neue Seite pro Abrechnungsquartal (nicht übertragbar), der Menü-Kanal und der Monatsbericht. Üblich sind bis 24 kleine und mittlere Wünsche pro Abrechnungsquartal; der Zähler ist im Portal sichtbar. Darüber kostet jeder weitere Wunsch CHF 30 (klein) oder CHF 90 (mittel), jede weitere neue Seite CHF 150, immer mit Preis vorab und nach Ja, ohne Sperre. Menüs im bestehenden Menübereich (Menü-Kanal) werden ohne Offerte und ohne Vorschau, aber automatisch getestet aufgeschaltet und zählen nicht zur üblichen Nutzung.

12.6 Angebot zum Wechsel zu Plus. Lohnt sich Plus für einen Basis-Kunden nach den Regeln der Leistungsbeschreibung, zeigt die Offerte beide Wege gleichwertig nebeneinander: den Wunsch zum Basis-Preis oder den Wechsel zu Plus mit dem Wunsch inklusive. Der Kunde wählt. Das Angebot erscheint höchstens einmal pro Offerte, ohne E-Mail und ohne Erinnerung. Bereits bezahlte Wünsche werden nicht nachträglich verrechnet oder gutgeschrieben.

12.7 Planwechsel.

  • Basis zu Plus: jederzeit, auch über die Offerte. Plus beginnt am Tag des Wechsels. Die erste Rechnung deckt den Rest des laufenden Abrechnungsquartals anteilig, mindestens einen Monat.
  • Plus zu Basis: auf jedes Ende eines Abrechnungsquartals, per Klick im Portal bis zum letzten Tag des Quartals. Ein neues festes Jahr beginnt nicht. Läuft das bezahlte Basis-Jahr noch, kostet Basis bis zum Jahrestag nichts mehr; sonst anteilig CHF 24.75 pro Quartal bis zum nächsten Jahrestag.
  • Plus nur in der Saison und Basis im Rest des Jahres ist erlaubt.
  • Bei Plus jährlich gilt der Wechsel zu Basis auf das Ende des bezahlten Jahres.

12.8 Zweite Sprache. Jeder Wunsch zählt einmal für beide Sprachen; die Übersetzung ist im Preis des Wunsches enthalten. Übersetzungsfehler regelt Ziffer 8.4.

12.9 Individuell. Die Einrichtung wird aus Modulen offeriert, mit Komplexitätsfaktor, allfälligem Risikozuschlag und separat ausgewiesener Luc-Prüfung. Jede Offerte enthält einen Meilensteinplan und den Auftragsbearbeitungsvertrag. Inhaltswünsche kosten ohne Pauschale den Katalogpreis von Basis; mit einer Änderungspauschale gelten deren Inklusivmengen pro Abrechnungsquartal (nicht übertragbar, kein Umrechnen zwischen den Grössen), darüber die Preise von Plus. Funktionen und alles am Backend gibt es nur per Festpreis-Offerte. Lucs Zeit ist nie in einer Pauschale enthalten. Zahlungen im Shop laufen nur über gehostete Zahlungsseiten mit eigenem Vertrag des Kunden.

12.10 Eskalation. Kann ein Agent einen Wunsch nicht bepreisen oder umsetzen, scheitern Tests wiederholt, blockiert die Prüfung den Wunsch oder beschwert sich der Kunde, wartet der Wunsch auf Luc. Luc wird sofort benachrichtigt und meldet sich in der Regel rasch; eine Frist ist nicht zugesichert. Im Portal steht dann «wartet auf Luc». Die Eskalation kostet den Kunden nichts. Braucht der Wunsch danach persönliche Arbeit, gilt Ziffer 12.13. Lehnt der Kunde sie ab, entfällt der Wunsch ohne Kosten, oder der Agent bietet an, was ohne Luc möglich ist.

12.11 Ausgeschlossen sind in allen Plänen: KI-Agenten, Chatbots und KI-Assistenten in der Lösung des Kunden (Ziffer 4.7), E-Mail-Hosting (Ziffer 11.4) und Rechtstexte (Ziffer 6.4).

12.12 Automatisierte Werkzeuge. Sharpsoft bereitet Wünsche mit automatisierten Werkzeugen, einschliesslich KI-Agenten, vor und führt sie damit aus (Ziffer 4.5). Kosten der Werkzeuge trägt Sharpsoft; der Kunde zahlt nie mehr als den angenommenen Preis.

12.13 Persönliche Arbeit von Luc und Telefon.

  • Persönliche Arbeit gibt es nur, wenn der Kunde sie im Portal bucht («Persönliche Prüfung durch Luc», «Gespräch mit Luc»), auch vor Vertragsschluss, oder wenn er einem Vorschlag mit Viertelstunden und Preis zustimmt. Ohne Zustimmung wird nichts verrechnet.
  • Preis nach Ziffer 7.1, auch vor Ort, am Telefon und für Reisezeit. Persönliche Arbeit ist nicht rund um die Uhr verfügbar.
  • Gespräche vor Vertragsschluss sind bis 30 Minuten kostenlos. Nach Vertragsschluss sind Telefongespräche mit Luc persönliche Arbeit, gebucht oder vorher vereinbart.

13. Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung und Austritt

13.1 Laufzeiten.

  • Basis: ein Jahr ab Aufschaltung, im Voraus bezahlt; verlängert sich jeweils um ein Jahr. Jederzeit kündbar auf das Ende des bezahlten Jahres.
  • Plus: auf jedes Ende eines Abrechnungsquartals kündbar oder zu Basis wechselbar (Ziffer 12.7). Bei Plus jährlich auf das Ende des bezahlten Jahres.
  • Individuell: 12 Monate ab Aufschaltung des Betriebs, danach auf jedes Ende eines Abrechnungsquartals kündbar.

13.2 Kündigung. Der Kunde kündigt per Klick im Portal oder in Textform. Sharpsoft erinnert den Kunden 6 Wochen vor jeder Jahresverlängerung per E-Mail und im Portal; diese Erinnerung kann der Kunde nicht abbestellen. Sharpsoft kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der bezahlten Periode kündigen. Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bei jedem Vertragsende gilt Ziffer 13.4.

Rückzahlung. Kündigt der Kunde vor Ablauf der bezahlten Periode, werden bereits bezahlte Beträge grundsätzlich nicht zurückerstattet. In begründeten Fällen vereinbart Sharpsoft mit dem Kunden eine anteilige Rückzahlung. Endet der Vertrag durch Kündigung von Sharpsoft vor Ablauf der bezahlten Periode oder weil Sharpsoft den Betrieb einstellt (Ziffer 13.5), zahlt Sharpsoft vorausbezahlte, nicht mehr geleistete Zeit anteilig zurück.

13.3 Preisanpassung. Sharpsoft kann die Preise mit einer Frist von 3 Monaten anpassen und teilt dies in Textform mit. Bei einer Erhöhung kann der Kunde auf den Zeitpunkt der Erhöhung kündigen, auch während einer festen Laufzeit (Sonderkündigungsrecht). Bei Individuell gibt Sharpsoft Erhöhungen des Hostinganbieters mit derselben Frist und demselben Kündigungsrecht weiter. Angenommene Festpreise für Wünsche ändern sich nicht (vorbehalten Ziffer 12.3, Fehlpreis).

13.4 Austritt.

  • Sharpsoft überträgt das Repository auf das GitHub-Konto oder die Organisation des Kunden (volles Eigentum). Hat der Kunde kein GitHub-Konto, erhält er den vollständigen Download, und das Repository wird übertragen, sobald er innert 30 Tagen nach Vertragsende eines nennt.
  • Bei Individuell erhält der Kunde zusätzlich den Datenexport.
  • Auf Wunsch stellt Sharpsoft die DNS-Einträge auf den neuen Anbieter um.
  • Übertragung, Datenexport und DNS-Umstellung sind kostenlos. Weitere Hilfe beim Umzug kostet CHF 40 pro angefangene Viertelstunde, nur mit Zustimmung des Kunden und mit Preis vorab.
  • Es gibt keine Austrittsgebühr und keine Rückforderungen.
  • Die Website wird am Ende der bezahlten Periode abgeschaltet. Die Domain bleibt beim Kunden.
  • 30 Tage nach Vertragsende löscht Sharpsoft ihre Kopien und die Daten des Kunden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

13.5 Einstellung des Geschäfts. Stellt Sharpsoft den Betrieb ein, gilt:

  • Sharpsoft kündigt die Einstellung mindestens 3 Monate vorher per E-Mail und im Portal an; diese Mitteilung kann der Kunde nicht abbestellen.
  • Das Hosting läuft nach der Ankündigung mindestens 6 Monate weiter, ohne Mehrkosten; Wünsche werden in den ersten 3 Monaten wie gewohnt umgesetzt.
  • Vorausbezahlte, nicht mehr geleistete Zeit zahlt Sharpsoft anteilig zurück.
  • Der Umzug ist im Normalfall kostenlos: Übertragung des Repositorys, Datenexport, Umstellung der DNS-Einträge und eine normale Übergabe an den neuen Anbieter, bei Websites ohne und mit Backend. Entsteht zusätzlicher Aufwand, wird er nach vorheriger Absprache mit CHF 40 pro angefangene Viertelstunde verrechnet.
  • Verträge gehen nicht automatisch an einen Nachfolger über; der Kunde wird vorher gefragt.
  • Ziffer 14 (Haftung) gilt auch für diese Zusagen.

Tod oder dauernder Ausfall des Inhabers. Stirbt Luc Baumann oder fällt er dauernd aus, gelten die Fristen oben nicht. Hosting und Agenten laufen so lange wie möglich weiter, soweit das technisch ohne ihn möglich ist. Die Kunden werden informiert und gebeten, möglichst rasch zu einem anderen Hoster oder Anbieter zu wechseln oder einen Ersatz zu suchen; die Übergabe-Informationen (Ziffer 13.6) ermöglichen das sofort. Eine von Luc Baumann bestimmte Person informiert die Kunden. Eine feste Frist wird nicht zugesichert.

13.6 Übergabe-Informationen. Im Portal sieht der Kunde jederzeit alles, was er braucht, um ohne Sharpsoft sofort zu einem anderen Hoster oder Anbieter zu wechseln: Repository und GitHub-Zugang, Domain und DNS-Angaben, Anleitung für Aufbau und Aufschaltung, Datenexport, Beschreibung des Hostings und eine Liste der Drittdienste und Konten, die auf seinen Namen laufen. Dieselben Angaben liegen zusätzlich in seinem GitHub-Repository (Anleitung und Übergabe-Datei), damit sie auch verfügbar bleiben, wenn das Portal nicht erreichbar ist.

14. Haftung

14.1 Sharpsoft haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, für Personenschäden und soweit zwingendes Recht eine Beschränkung ausschliesst.

14.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14.3 Soweit Sharpsoft haftet, ist die Haftung auf direkte Schäden begrenzt und beträgt pro Vertrag und Kalenderjahr höchstens den vom Kunden für die betreffende Leistung bezahlten Betrag, bei laufenden Plänen höchstens die Gebühren der letzten zwölf Monate. Bei Individuell ist die Haftung auf den Jahresbetrag des Betriebs begrenzt, und entgangener Umsatz bei einem Ausfall ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle nach Ziffer 14.1. Diese Begrenzung berührt den Anspruch auf kostenlose Nachbesserung (Ziffer 8) nicht.

14.4 Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzausfall, Betriebsunterbruch, Reputationsschäden, Datenverlust, wenn der Kunde seine Daten nicht gesichert hat, und Ansprüche Dritter.

14.5 Für Hilfspersonen und beigezogene Dienste (Ziffer 4.5) haftet Sharpsoft wie für eigenes Verhalten; die Beschränkungen der Ziffern 14.2 bis 14.4 gelten auch für sie. Für Leistungen von Rechenzentren, Hosting-Anbietern, Domain-Registraren, Zahlungs- und anderen Fremddiensten haftet Sharpsoft für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion; Ausfälle dieser Dienste, die Sharpsoft nicht zu vertreten hat, gelten als höhere Gewalt (Ziffer 14.7).

14.6 Die Haftung für Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

14.7 Sharpsoft haftet nicht für Ausfälle und Verzögerungen wegen höherer Gewalt, zum Beispiel Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Netzen und Rechenzentren oder Angriffe, die trotz angemessener Schutzmassnahmen erfolgreich sind.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

15.1 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.

15.2 Bearbeitet Sharpsoft beim Hosting, bei Wünschen oder bei einer Migration Personendaten im Auftrag des Kunden, zum Beispiel Bestellungen, Kontaktanfragen oder Kundendaten, gilt der Anhang «Bearbeitung von Personendaten im Auftrag». Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG).

15.3 Sharpsoft setzt insbesondere diese Unterauftragsbearbeiter ein: Hetzner (Server und Sicherung), Google Firebase Hosting (globales CDN, Google LLC bzw. Google Cloud EMEA Limited, Irland; für statische Websites, bearbeitet die IP-Adressen der Besucher), GitHub (Repository des Kunden) und Anthropic als KI-Anbieter (Agenten im Portal und an der Schnittstelle; kein Training mit Kundendaten, Ziffer 4.8). Die vollständige Liste steht im Anhang.

15.4 Wie Sharpsoft selbst Personendaten bearbeitet, steht in der Datenschutzerklärung auf sharpsoft.ch.

16. Änderungen dieser AGB

Sharpsoft kann diese AGB ändern. Für laufende Pläne gelten Änderungen, wenn Sharpsoft sie dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mitteilt und der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigt. Für abgeschlossene Werkverträge und angenommene Wünsche gilt die Version, die bei der Annahme galt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem Zweck am nächsten kommt.

17.2 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).

17.3 Gerichtsstand ist Düdingen (Kanton Freiburg).

17.4 Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen nur dem Verständnis.